Wer haftet bei einem baufälligen Haus?
Grundsätzlich haftet der Eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür, erkennbare Gefahren zu sichern. Das betrifft zum Beispiel lose Dachziegel, instabile Bauteile oder frei zugängliche Gefahrenstellen auf dem Grundstück.
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