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Wer zahlt die Kosten einer Immobilie in der Erbengemeinschaft?

In einer Erbengemeinschaft tragen grundsätzlich alle Miterben gemeinsam die Kosten der geerbten Immobilie. Dazu gehören beispielsweise Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Energieversorgung oder notwendige Reparaturen.
Wie die Kosten verteilt werden, richtet sich meist nach den jeweiligen Erbanteilen. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Diskussionen, wenn einzelne Miterben die Immobilie nutzen oder sich nicht an den Kosten beteiligen möchten.
Deshalb versuchen viele Erbengemeinschaften frühzeitig klare Absprachen über Kosten, Nutzung und Verwaltung zu treffen.

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