Muss ein Miterbe einer Auszahlung zustimmen?
Eine Auszahlung innerhalb der Erbengemeinschaft funktioniert in der Regel nur, wenn sich alle Beteiligten auf diese Lösung einigen.
Das liegt daran, dass die Immobilie allen Miterben gemeinsam gehört und wichtige Entscheidungen normalerweise gemeinsam getroffen werden müssen.
Wenn sich die Beteiligten nicht einigen können, suchen viele Erbengemeinschaften nach anderen Lösungen wie einem gemeinsamen Verkauf der Immobilie.
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