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Kann ein Miterbe zur Auszahlung gezwungen werden?

Grundsätzlich kann ein Miterbe nicht einfach zur Auszahlung gezwungen werden, wenn keine Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft besteht.
Da die Immobilie allen Beteiligten gemeinsam gehört, müssen wichtige Entscheidungen normalerweise gemeinsam getroffen werden.
Wenn dauerhaft keine Einigung möglich ist, kann als letzter Schritt auch eine Teilungsversteigerung der Immobilie in Betracht kommen.

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