Wer zahlt die Kosten bei einem leerstehenden Haus?
Auch wenn eine Immobilie leer steht, entstehen weiterhin laufende Kosten. Dazu gehören beispielsweise Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder notwendige Instandhaltungsmaßnahmen.
Wenn mehrere Personen Eigentümer sind – etwa in einer Erbengemeinschaft – tragen die Beteiligten diese Kosten in der Regel gemeinsam entsprechend ihrer Anteile.
Gerade bei längerem Leerstand versuchen viele Eigentümer deshalb frühzeitig zu klären, welche Nutzung oder Lösung langfristig sinnvoll ist.
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