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Der Mietvertrag läuft grundsätzlich weiter. Ihr tretet als neue Vermieter ein. Prüft Kaution, Nebenkosten, Übergabeprotokolle und Zuständigkeiten.
Pflichtteilsberechtigt sind meist nahe Angehörige (z.B. Kinder, Ehepartner). Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil.
Prüfe Ausschlagung und Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung (Nachlassverwaltung/Nachlassinsolvenz). Handle zügig, um Fristen und persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
Regelmäßig 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall/Erbgrund. Bei Auslandsbezug gelten teils längere Fristen. Die Ausschlagung erfolgt beim Nachlassgericht oder notariell.
Die Steuerbefreiung kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Entscheidend sind vor allem die persönliche Konstellation und die tatsächliche Selbstnutzung.
Wichtig ist, die Begünstigung nicht nur zu hoffen, sondern früh sauber zu prüfen. Gerade bei geerbten Häusern hängen daran oft weitere Entscheidungen zu Einzug, Verkauf oder Vermietung.
Das hängt von Verwandtschaftsgrad, Freibeträgen und dem Immobilienwert ab. Für das selbstgenutzte Familienheim gibt es unter Voraussetzungen Steuerbefreiungen.
Belastungen stehen im Grundbuch (Abteilung III). Zusätzlich helfen Bankunterlagen und Nachlassunterlagen. Bei Unsicherheit: Einsicht über Notar/Grundbuchamt klären.
Mit einem Erbnachweis (Erbschein oder notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll) könnt ihr die Berichtigung des Grundbuchs beantragen. Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und trägt die Erben ein.
Grundsätzlich werden laufende Kosten nach Erbquote getragen. Sinnvoll ist eine klare Vereinbarung (Kostenkonto/Abrechnung), damit es keinen Streit gibt.
Ja. Verfügungen über die Immobilie (z.B. Verkauf) erfordern grundsätzlich die Mitwirkung aller Miterben. Ohne Einigung drohen teure Ersatzlösungen (z.B. Teilungsversteigerung).
In vielen Fällen kann ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Erbnachweis reichen. Ob das genügt, hängt von Grundbuchamt/Notar und der konkreten Konstellation ab.
Ein Verkauf ist oft sinnvoll, wenn laufende Kosten, Schulden, Zustand oder fehlende Nutzungsperspektive gegen ein Behalten sprechen.
Wichtig ist, nicht nur den möglichen Erlös zu sehen, sondern die gesamte Lage. Wenn das Haus mehr Belastung als Chance ist, schafft ein Verkauf häufig die klareren Verhältnisse.